Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei wie PDF – in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Rechnungen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden,
Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen ziehen zunehmend in den unternehmerischen Alltag ein. Ein zentrales Thema bildet hierbei die E‑Rechnung. Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Doch es lohnt sich, die Möglichkeiten und Vorteile der E‑Rechnung für das eigene Unternehmen auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zu betrachten.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung der E‑Rechnung in Deutschland sind:
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